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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Begriffsbestimmungen und Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen:

Auftragnehmer:
ASM IT Support & Solutions
Stockholtweg 4
41238 Mönchengladbach

– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –

und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), der Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch nimmt.

(2) Auftraggeber im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Auftragnehmer einen Vertrag abschließt oder Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nimmt.

(3) Server im Sinne dieser AGB bezeichnet einen virtuellen Server (vServer), der einen definierten Teil eines physikalischen Servers darstellt, welcher mit dem Internet verbunden ist und über den Auftragnehmer dem Auftraggeber für die Erbringung vereinbarter IT-Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wird.

(4) Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen aus den Bereichen IT-Support, IT-Beratung, Serververwaltung, Hosting-Dienste sowie verwandte IT-Dienstleistungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder den individuell getroffenen Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

§ 2 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, soweit keine abweichenden Individualvereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde durch den Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 3 Leistungsumfang und Vertragsgegenstand

(1) Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder der erstmaligen Leistungserbringung zustande. Maßgeblich für Art und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich die jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibungen im individuellen Angebot, im Bestellformular oder im aktuellen Internetangebot des Auftragnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

(2) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:

  • IT-Support- und Beratungsleistungen (z.B. Wartung, Betreuung von IT-Systemen)
  • Bereitstellung von Hosting-Leistungen (Webspace, Serverhosting, virtuelle Server)
  • Domainregistrierung sowie Domainverwaltung im Auftrag des Auftraggebers
  • sonstige individuell vereinbarte IT- und Telekommunikationsleistungen

(3) Die Beantragung und Registrierung von Domainnamen erfolgt durch den Auftragnehmer im Namen und Auftrag des Auftraggebers. Die Vergabe der Domains erfolgt ausschließlich durch die zuständige Registrierungsstelle (z.B. DENIC, INTERNIC, EURid oder vergleichbare Organisationen). Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Zuteilung oder dauerhafte Verfügbarkeit eines beantragten Domainnamens. Der Auftraggeber darf von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese ausdrücklich von der zuständigen Registrierungsstelle bestätigt wurde.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die rechtliche Zulässigkeit der beantragten Domains vor Auftragserteilung eigenverantwortlich zu prüfen und sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftragnehmer führt keine eigenständige rechtliche Prüfung durch.

(5) Sollte der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Domainregistrierung von Dritten rechtlich in Anspruch genommen werden (z.B. aufgrund von Kennzeichen-, Urheber- oder Namensrechtsverletzungen durch die beantragte Domain), verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer sowie die zuständigen Registrierungsstellen von sämtlichen Ansprüchen und den daraus resultierenden Kosten (einschließlich Rechtsverfolgungskosten) freizustellen und schadlos zu halten.

§ 4 Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und Widerrufsrecht

(1) Der Vertrag beginnt mit dem im Vertrag bzw. in der Auftragsbestätigung angegebenen Datum. Ab diesem Zeitpunkt entstehen die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien.

(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die vereinbarten Entgelte mit Vertragsbeginn sofort und ohne Abzug in voller Höhe zur Zahlung fällig.

(3) Dem Auftraggeber steht innerhalb von 7 Kalendertagen ab Vertragsunterzeichnung bzw. Vertragsabschluss ein vertragliches Rücktrittsrecht zu. Die Ausübung des Rücktrittsrechts bedarf der Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung.

(4) Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Einrichtungskosten, Domainregistrierungen, einmalige Installationen oder sonstige bereits erfolgte Dienstleistungen) werden im Falle des Rücktritts anteilig abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, sofern sie nicht rückabwickelbar sind.

(5) Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 5 Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung

(1) Das Vertragsverhältnis wird, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen.

(2) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Brief) gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei wesentliche Pflichten verletzt und diese Verletzung trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht abstellt.

§ 6 Kündigung

(1) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Vertragsende (siehe § 5 dieser AGB) ordentlich gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen trotz schriftlicher Mahnung,

schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen vertragliche Pflichten,

der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Antragstellung auf Insolvenz einer Vertragspartei.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z. B. E-Mail, Brief oder Fax). Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Kündigung beim jeweiligen Vertragspartner.

(4) Im Falle der Kündigung ist der Auftragnehmer berechtigte Leistungen, die bereits vollständig oder anteilig erbracht wurden, bis zum Wirksamwerden der Kündigung anteilig abzurechnen. Etwaige Vorauszahlungen werden ggf. anteilig erstattet.

§ 7 Entgelte, Rechnungsstellung und Zahlungsverzug

(1) Für die Nutzung der Dienstleistungen des Auftragnehmers gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, soweit nicht individuell andere Konditionen vereinbart wurden.

(2) Der Auftragnehmer erstellt über die zu zahlenden Entgelte eine monatliche Rechnung, welche dem Auftraggeber elektronisch (z.B. per E-Mail) oder auf Wunsch schriftlich übermittelt wird. Für eine gewünschte postalische Rechnungserstellung erhebt der Auftragnehmer eine einmalige Bearbeitungsgebühr gemäß aktueller Preisliste.

(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, die vereinbarten Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums angemessen zu ändern. Änderungen der Entgelte werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben. Dem Auftraggeber steht im Falle einer solchen Änderung ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu, welches innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung geltend gemacht werden muss.

(4) Die Zahlung der vereinbarten Entgelte erfolgt monatlich im Voraus bis spätestens zum 5. Tag eines jeden Monats per Lastschrift durch den Auftragnehmer oder auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers per Überweisung.
Im Falle einer Rücklastschrift oder Nichteinlösung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. unzureichende Deckung), trägt der Auftraggeber sämtliche dem Auftragnehmer dadurch entstehenden Kosten und Gebühren.

(5) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen, insbesondere die Bereitstellung von Server- oder Hosting-Diensten sowie Webseiten, vorübergehend einzustellen (Sperrung). Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall weiterhin verpflichtet, die vereinbarten Entgelte zu zahlen. Die Sperre wird unverzüglich nach Eingang aller ausstehenden Zahlungen einschließlich etwaiger angefallener Mahn- und Bearbeitungskosten gemäß aktueller Preisliste wieder aufgehoben.

(6) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung der vereinbarten Entgelte für zwei aufeinanderfolgende Monate oder in einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit einem Betrag, der mindestens dem Entgelt für zwei Monate entspricht, in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 8 Verantwortlichkeit für Inhalte und Veröffentlichung von Daten

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben gemäß § 5 des Gesetzes über digitale Dienste (Digitale-Dienste-Gesetz – DDG, vormals § 5 Telemediengesetz – TMG), insbesondere Name, Anschrift sowie vertretungsberechtigte Personen, vollständig und korrekt bereitzustellen. Änderungen dieser Daten sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für alle dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte, Daten und Materialien (wie Texte, Bilder, Grafiken, Videos und sonstige digitale Inhalte). Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese Inhalte grundsätzlich oder regelmäßig auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

(3) Der Auftraggeber garantiert, dass alle zur Verfügung gestellten Materialien, Inhalte und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Auftraggeber über sämtliche zur Nutzung erforderlichen Rechte und Einwilligungen verfügt (insbesondere Urheberrechte, Nutzungsrechte, Markenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte).

(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, einschließlich etwaiger Rechtsverfolgungskosten.

(5) Bei hinreichend glaubhaft gemachten Ansprüchen Dritter an den vom Auftraggeber überlassenen Inhalten oder bei Verdacht eines offensichtlichen Rechtsverstoßes oder Verstoßes gegen die guten Sitten, ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffenen Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Mitteilung zu sperren oder deren Veröffentlichung abzulehnen.

(6) Sofern der Auftragnehmer vom Auftraggeber beauftragt wird, rechtswidrige Inhalte zu entfernen oder diese an die geltende Rechtslage anzupassen, bleiben die vertraglich vereinbarten Entgelte während der Anpassungszeit weiterhin fällig.

(7) Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Vertragsverhalten bei wiederholten, schwerwiegenden oder nach erfolgter Abmahnung nicht behobenen Verstößen des Auftraggebers gegen die oben genannten Bestimmungen außerordentlich fristlos zu kündigen.

(8) Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass die Datenübertragung über das Internet Risiken birgt, insbesondere, dass Daten möglicherweise unbefugt eingesehen oder manipuliert werden können. Der Auftraggeber nimmt dieses Risiko ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert es.

§ 9 Datensicherheit und Datensicherungspflichten

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, von allen Daten, die er dem Auftragnehmer – in welcher Form auch immer – übermittelt oder zur Verfügung stellt, regelmäßig eigenverantwortlich Sicherungskopien zu erstellen und diese an einem sicheren Ort aufzubewahren.

(2) Im Falle eines Datenverlustes oder einer technischen Störung auf Seiten des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, die betroffenen Daten und Inhalte erneut kostenfrei an den Auftragnehmer zu übertragen, sofern diese beim Auftraggeber noch vorhanden sind.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder Schäden, die aus einer Verletzung der in Absatz 1 genannten Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung resultieren. Eine Wiederherstellung verlorener Daten durch den Auftragnehmer erfolgt nur, soweit dies technisch möglich und vertraglich vereinbart ist. Ein Anspruch des Auftraggebers auf kostenlose Wiederherstellung verlorener Daten besteht nicht, sofern der Datenverlust nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers beruht.

(4) Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der ihm überlassenen Daten und Systeme gegen Verlust, unbefugten Zugriff oder Manipulation. Diese Maßnahmen entbinden den Auftraggeber jedoch nicht von seiner Pflicht zur regelmäßigen eigenständigen Datensicherung.

§ 10 Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet eine Verfügbarkeit der vereinbarten Dienste und Services von durchschnittlich 99 % pro Monat. Bis zu 1 % der monatlichen Betriebszeit können für planmäßige Wartungsarbeiten verwendet werden. Diese Wartungsarbeiten werden, soweit technisch möglich und zumutbar, zwischen 2:00 und 6:00 Uhr durchgeführt.

(2) Die Haftung des Auftragnehmers für Datenverluste, Datenübertragungsfehler, Ausfälle oder sonstige technische Probleme, die auf technische Ursachen oder Internetstörungen zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers vorliegt.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auftretende Störungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beheben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Störungen dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntniserlangung, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen („Störungsmeldung“). Die Frist zur Störungsbehebung beträgt mindestens 24 Stunden ab Eingang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung innerhalb der regulären Geschäftszeiten des Auftragnehmers.

(4) Der Auftraggeber hat bei Störungen Anspruch auf den normalen Support des Auftragnehmers. Der normale Support umfasst eine Reaktionszeit innerhalb von 8 Stunden ab Eingang der Störungsmeldung, jedoch ausschließlich innerhalb der regulären Öffnungszeiten des Auftragnehmers.

(5) Erweiterte Reaktions- oder Bearbeitungszeiten („Premium-Support“) sowie Leistungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nicht Bestandteil des normalen Supports und erfordern eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung („Support-Vertrag“) zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

(6) Die regulären Öffnungszeiten des Auftragnehmers sind:

Montag bis Freitag: 09:00 bis 17:00 Uhr

ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Auftragnehmers.

§ 11 Haftung und Schadensersatzansprüche

(1) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreter oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt wurde.

(2) Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden gilt in der Regel maximal die Höhe des jährlichen Vertragswertes, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

(3) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft).

(4) Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres ab Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers vom schädigenden Ereignis.

(5) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies gleichermaßen für persönliche Haftungsansprüche gegen seine Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Haftung und Freistellung

(1) Korrektheit und Aktualität der Kundendaten
Der Auftraggeber sichert zu, dass alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses angegebenen Daten vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell sind. Änderungen der Kontaktdaten sowie sonstiger relevanter Vertragsinformationen sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

(2) Verbot rechtswidriger Inhalte und störender Software
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, behördliche Auflagen verletzenden oder Rechte Dritter beeinträchtigenden Inhalte auf den zur Verfügung gestellten Speicherplatz einzustellen oder zu verbreiten. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, keine Inhalte oder Software zu verwenden oder bereitzustellen, welche die Sicherheit, Stabilität oder Integrität der Systeme und Netzwerke des Auftragnehmers gefährden oder beeinträchtigen könnten.

(3) Verantwortlichkeit für Rechtskonformität
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass seine Inhalte und Daten weder gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen, Schutzrechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken-, Namensrechte, Datenschutzrechte) noch die guten Sitten verletzen. Insbesondere garantiert der Auftraggeber, keine gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, pornographischen, verleumderischen oder sonstigen anstößigen Inhalte bereitzustellen oder bereitzustellen zu lassen.

(4) Verbot missbräuchlicher Nutzung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, insbesondere:

keine massenhafte oder unerwünschte Werbung („Spam“) zu verbreiten oder verbreiten zu lassen,

keine offenen E-Mail-Relay-Server zu betreiben,

bei der Versendung von E-Mails keine falschen Absenderdaten zu verwenden oder die Absenderidentität zu verschleiern,

keine übermäßige Nutzung der Ressourcen des Auftragnehmers zu verursachen.

(5) Kontrollpflicht und Meldung von Rechtsverstößen
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Inhalte und Aktivitäten des Auftraggebers regelmäßig zu überwachen oder aktiv nach Rechtsverletzungen zu suchen. Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch, ihm bekannt gewordene rechtswidrige oder rechtsverletzende Inhalte unverzüglich zu sperren oder zu entfernen und dem Auftragnehmer umgehend zu melden.

(6) Maßnahmen bei Verstößen und Störungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Verdacht einer Gefährdung der Sicherheit und Integrität seiner Systeme oder bei hinreichendem Verdacht auf rechtswidrige Inhalte oder Aktivitäten die betroffenen Inhalte oder Programme zu sperren, zu deaktivieren oder zu entfernen. Er ist ferner berechtigt, die Anbindung der Inhalte an das Internet ganz oder teilweise vorübergehend zu unterbrechen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über diese Maßnahmen.

(7) Haftung und Freistellung bei Rechtsverstößen
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die infolge der vom Auftraggeber eingestellten Inhalte oder sonstiger Rechtsverstöße des Auftraggebers entstehen. Dies umfasst auch die Übernahme sämtlicher damit verbundener Kosten, insbesondere Gerichts-, Anwalts- und sonstiger Rechtsverfolgungskosten.

(8) Schadensersatzpflicht des Auftraggebers
Verstößt der Auftraggeber gegen seine Pflichten nach den vorstehenden Absätzen, haftet er dem Auftragnehmer für sämtliche daraus resultierende unmittelbare und mittelbare Schäden, insbesondere Vermögensschäden, einschließlich entgangenen Gewinns und Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 13 Nebenabreden, Schriftform, Änderungen des Vertrages

(1) Nebenabreden sowie Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Brief).

(2) Mündliche Nebenabreden sowie Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben keine rechtliche Wirksamkeit, sofern sie nicht unverzüglich schriftlich oder in Textform bestätigt werden.

(3) Die Aufhebung oder Änderung der in diesem Paragrafen vereinbarten Textform bedarf ebenfalls der Textform.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen und Pflichten beider Parteien ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, derzeit Mönchengladbach, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist ebenfalls Mönchengladbach, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

(3) Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände (z. B. für Verbraucher) bleiben unberührt.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

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